Teilnahmebedingungen
Wer sich für eine Reise, Kulturfahrt oder Gruppe angemeldet hat, bekommt eine Teilnahmebestätigung (bei Reisen schriftlich, sonst telefonisch) oder eine Absage.
Bei den Vortreffen der Reisen werden wichtige Einzelheiten besprochen.
Mitfahren kann nur, wer eine Teilnahmebestätigung erhalten hat.
1. Preise
Im Preis inbegriffen sind bei Reisen:
- Fahrt, Unterkunft
- Begleitung und / oder Pflege
- All-inclusive, Halb- oder Vollpension, je nach Ausschreibung
- Haftpflicht- und Unfallversicherung
- Verwaltungskosten der Offenen Hilfen ARON
Im Preis inbegriffen sind bei Kulturfahrten:
- Fahrt
- Begleitung und / oder Assistenz
- Eintritt
- evtl. Verpflegung (lt. Ausschreibung)
- Verwaltungskosten der Offenen Hilfen ARON
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Neuendettelsau
IBAN DE86765500000760700005
Verwendungszweck „Kostenstelle 118“
2. Kündigung
Wegen Teilnehmermangels können die Offenen Hilfen ARON eine Reise oder Kulturfahrt absagen. Der Teilnehmerbeitrag wird dann zurück erstattet.
(siehe Rücktritt, Seite 13)
3. Verhinderungspflege / Entlastungsleistungen
Bei den Reisen und Gruppenangeboten der Offenen Hilfen ARON ist es möglich, einen Teil der Kosten über die Pflegekasse (Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen) abzurechnen.
Für weitere Informationen bitte im Büro der Offenen Hilfen (Telefon: 0981 / 97 22 30 0) nachfragen.
4. Reisepass der Offenen Hilfen ARON
Bei jeder Reise wird den Teilnehmenden im Vorfeld ein Reisepass zum Ausfüllen zugesandt. Dieser sollte vor der Reise wieder im Büro der Offenen Hilfen ARON abgegeben werden.
Den Reisepass der Offenen Hilfen ARON können Sie sich auch hier herunterladen.
5. Voraussetzung für die Assistenz bei der Einnahme von Medikamenten
Bei jeder Reise wird den Teilnehmenden im Vorfeld ein Fragebogen zur Medikation zum Ausfüllen zugesandt. Dieser sollte vor der Reise wieder im Büro der Offenen Hilfen ARON abgegeben werden. Die Mitarbeitenden der Offenen Hilfen ARON können den Reiseteilnehmern nur dann in der Einnahme von Medikamenten assistieren, wenn der Fragebogen zur Medikation ausgefüllt ist und Medikamente und nicht-apothekenpflichtigen Mittel, bei denen Mitarbeitende assistieren sollen, im Fragebogen aufgelistet sind.
Den Fragebogen zur Medikation können Sie sich auch hier herunterladen.
6. Versicherung
Die Teilnehmenden sind während einer Reise haftpflichtversichert.
7. Rücktritt
Wer sich nach Erhalt der Anmeldebestätigung bei Reisen oder Kulturfahrten abmeldet, muss:
- ab 60 Tage vor Beginn 10%
- ab 30 Tage vor Beginn 30%
- ab 15 Tage vor Beginn 80%
- ab 5 Tage vor Beginn 100%
des Preises zahlen. Bei jedem Rücktritt wird mindestens eine Verwaltungspauschale von 10 € berechnet.
8. Reiserücktrittsversicherung
Es besteht die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung über die Offenen Hilfen ARON abzuschließen! Bitte für weitere Informationen im Büro der Offenen Hilfen ARON Ansbach (Telefon: 0981 / 97 22 30 – 0) nachfragen.