Diakonie Neuendettelsau

Offene Hilfen ARON

Teilnahmebedingungen

 

Wer sich für eine Reise, Kulturfahrt oder Gruppe angemeldet hat, bekommt eine Teilnahmebestätigung (bei Reisen schriftlich, sonst telefonisch) oder eine Absage.
Bei den Vortreffen der Reisen werden wichtige Einzelheiten besprochen.
Mitfahren kann nur, wer eine Teilnahmebestätigung erhalten hat.

1. Preise

Im Preis inbegriffen sind bei Reisen:

  • Fahrt, Unterkunft
  • Begleitung und / oder Pflege
  • All-inclusive, Halb- oder Vollpension, je nach Ausschreibung
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Verwaltungskosten der Offenen Hilfen ARON

Im Preis inbegriffen sind bei Kulturfahrten:

  • Fahrt
  • Begleitung und / oder Assistenz
  • Eintritt
  • evtl. Verpflegung (lt. Ausschreibung)
  • Verwaltungskosten der Offenen Hilfen ARON

Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Neuendettelsau
IBAN DE86765500000760700005
Verwendungszweck „Kostenstelle 118“

2. Kündigung

Wegen Teilnehmermangels können die Offenen Hilfen ARON eine Reise oder Kulturfahrt absagen. Der Teilnehmerbeitrag wird dann zurück erstattet.
(siehe Rücktritt, Seite 13)

3. Verhinderungspflege / Entlastungsleistungen

Bei den Reisen und Gruppenangeboten der Offenen Hilfen ARON ist es möglich, einen Teil der Kosten über die Pflegekasse (Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen) abzu­rechnen.
Für weitere Informationen bitte im Büro der Offenen Hilfen (Telefon: 0981 / 97 22 30 0) nachfragen.

4. Reisepass der Offenen Hilfen ARON

Bei jeder Reise wird den Teilnehmenden im Vorfeld ein Reisepass zum Ausfüllen zugesandt. Dieser sollte vor der Reise wieder im Büro der Offenen Hilfen ARON abgegeben werden.

Den Reisepass der Offenen Hilfen ARON können Sie sich auch hier herunterladen.

5. Voraussetzung für die Assistenz bei der Einnahme von Medikamenten

Bei jeder Reise wird den Teilnehmenden im Vorfeld ein Fragebogen zur Medikation zum Ausfüllen zugesandt. Dieser sollte vor der Reise wieder im Büro der Offenen Hilfen ARON abgegeben werden. Die Mitarbeitenden der Offenen Hilfen ARON können den Reiseteilnehmern nur dann in der Einnahme von Medikamenten assistieren, wenn der Fragebogen zur Medikation ausgefüllt ist und Medikamente und nicht-apothekenpflichtigen Mittel, bei denen Mitarbeitende assistieren sollen, im Fragebogen aufgelistet sind.

Den Fragebogen zur Medikation können Sie sich auch hier herunterladen.

6. Versicherung

Die Teilnehmenden sind während einer Reise haftpflichtversichert.

7. Rücktritt

Wer sich nach Erhalt der Anmeldebestätigung bei Reisen oder Kulturfahrten abmeldet, muss:

  • ab 60 Tage vor Beginn     10%
  • ab 30 Tage vor Beginn     30%
  • ab 15 Tage vor Beginn     80%
  • ab 5 Tage vor Beginn      100%

des Preises zahlen. Bei jedem Rücktritt wird mindestens eine Verwaltungspauschale von 10 € berechnet.

8. Reiserücktrittsversicherung

Es besteht die Möglichkeit, eine Reiserücktritts­versicherung über die Offenen Hilfen ARON abzuschließen! Bitte für weitere Informationen im Büro der Offenen Hilfen ARON Ansbach (Telefon: 0981 / 97 22 30 – 0) nachfragen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Ulrike Meyer
Koordinatorin Freizeit, Reisen und Bildung
Kontakt: 09 81 / 97 22 30 – 14