Persönliches Budget
Seit dem 1. Januar 2008 können Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget in Anspruch nehmen. Sie haben dadurch eine Wahlmöglichkeit an die Hand bekommen, welche mehr Selbstbestimmung ermöglicht.Persönliches Budget (Geldleistung) bedeutet, dass man seinen Hilfebedarf eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt „einkaufen“ kann. So entsteht mehr Flexibilität, da Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache selber entscheiden, welche Unterstützung und Assistenz zu welcher Zeit sie benötigen.
Persönliches Budget kann für unterschiedliche Bereiche des Lebens in Anspruch genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel:
- Hilfe zur Pflege
- Assistenz im Freizeitbereich
- Unterstützung zum Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten
- Assistenz zum Wohnen und anderes mehr.
Eine Beratung kann unter anderem beinhalten:
- was ist ein Persönliches Budget
- wofür kann ich es nutzen
- welches Antragsverfahren gibt es
- welchen Bedarf habe ich
- wie sieht eine Budgetkonferenz aus
- was ist eine Zielvereinbarung
Wenn Sie sich über das Persönliche Budget informieren wollen, wenden Sie sich an die OBA. Ansprechpartnerin für dieses Thema ist Frau Eisner.

