Diakonie Neuendettelsau

Offene Hilfen ARON

Informationen zum Fahrdienst

Wohin bringt Sie der Fahrdienst?

Der Fahrdienst soll Ihnen dabei helfen, sich mit Freunden oder anderen Menschen zu treffen. Sie können damit kulturelle Veranstaltungen besuchen, wie zum Beispiel Gruppen der OBA, Feste oder VHS-Kurse oder private Treffen, wie z. B. Mädels-Abende. Auch Diskobesuche oder Shoppingtrips sind mit dem Fahrdienst möglich.

Wichtig: Mit dem Fahrdienst können Sie keine Fahrten zu Ärzten, Therapeuten, zur Arbeit oder zur Schule machen! Der Fahrdienst kann nicht für Fahrten im Rahmen von Urlaubsreisen genutzt werden.

Er ist für unterhaltsame und kulturelle Termine gedacht und soll Ihnen helfen in der Freizeit an Ihr Ziel zu kommen.

Wer kann den Fahrdienst nutzen?

Da der Fahrdienst speziell für Menschen mit Behinderung aus Mittelfranken gilt, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen mitbringen.

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Mittelfranken oder bekommen finanzielle Unterstützung (laufende Leistungen) vom Bezirk Mittelfranken.
  • Sie können wegen einer Behinderung nicht oder nicht ausreichend mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie z.B. Bus oder Bahn fahren. Oder: Es gibt keine öffentlichen Verkehrsmittel in Ihrem Wohnort.
  • Sie haben keinen oder nicht immer einen Fahrer zur Verfügung. Auch wenn Sie kein geeignetes Fahrzeug haben, z.B. ein Auto, kann das eine Voraussetzung für den Fahrdienst sein.
  • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis. In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist eines von folgenden Merkzeichen:
    • In Ihrem Ausweis steht „aG“ für „außergewöhnlich gehbehindert“
    • In Ihrem Ausweis steht „G“ für „gehbehindert“
    • In Ihrem Ausweis steht „H“ für „hilflos“.
    • In Ihrem Ausweis steht „B“ für auf „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ angewiesen.
    • In Ihrem Ausweis steht „BI“ für „blind“.
    • Sie haben einen Parkschein für Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
  • Wenn Sie eines der genannten Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben erfüllen Sie diese Bedingung.
  • Wichtig bei der Beantragung des Fahrdienstes ist auch Ihr Einkommen und Vermögen. Um die derzeit gültigen Grenzen der Beträge zu erfahren, wenden Sie sich bitte an den Bezirk Mittelfranken.

Wenn Sie noch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie auch ein entsprechendes Attest vom Arzt zusammen mit Ihrem Fahrdienst-Antrag einreichen. Ihren Ausweis können Sie auch später nachreichen.

Wo können Sie den Fahrdienst beantragen?

Wenn Sie sich für den Fahrdienst interessieren, ihn beantragen möchten oder Fragen haben, dann können Sie sich an das Sozialreferat des Bezirk Mittelfrankens wenden.

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
E-Mail-Adresse: poststelle​ (at) ​bezirkmittelfranken.de

Telefonisch können Sie den Bezirk unter folgenden Nummern erreichen:

Wenn Sie im Landkreis Ansbach, Landkreis Neustadt an der Aisch oder im Nürnberger Land wohnen:

Telefonnummer: 09 81 / 46 64-2341und -2343

Wenn Sie in der Stadt Nürnberg wohnen:

Telefonnummer: 09 81/46 64-23 36 und – 2344
Telefonnummer: 09 11 / 600 66 98 – 0 (Service-Zentrum Nürnberg)

 

Wie können Sie den Fahrdienst beantragen?

Um den Fahrdienst nutzen zu können, müssen Sie zuerst einen Antrag ausfüllen. Diesen finden Sie beispielsweise im Internet. In dem Antrag müssen Sie verschiedene Dinge angeben. Dazu gehören Ihre persönlichen Daten, Ihre Art der Behinderung und Ihr Einkommen und Vermögen. Außerdem können Sie hier angeben, wie Sie den Fahrdienst nutzen möchten. Es gibt zwei verschiedene Arten:

  • Sie können Ihre Fahrten als Einzelfahrten beantragen.
    Diese dürfen maximal 50 Kilometer pro Fahrt lang sein. Pro Bewilligungsjahr können Sie bis zu 120 solcher Einzelfahrten erhalten.
  • Sie können sich die Kilometer für Ihre Fahrten aufschreiben lassen. Dann können Sie insgesamt 1.500 Kilometer fahren, wenn Sie in einer kreisfreien Stadt, wie Ansbach, Nürnberg, Fürth, Erlangen oder Schwabach, wohnen.
    Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, können Sie insgesamt 2.400 Kilometer pro Bewilligungsjahr fahren.

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie per Post an den Bezirk Mittelfranken.

Und dann?
Nach dem Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie schnell vom Bezirk Bescheid, ob Sie den Fahrdienst nutzen dürfen. Wenn ja, bekommen Sie einen Bewilligungsbescheid des Bezirks Mittelfranken und einen Berechtigungsausweis. Den Ausweis müssen Sie bei jeder Fahrt dabei haben und dem Fahrer geben. Dieser streicht entweder die Fahrt ab oder trägt die verbleibenden Kilometer ein. Außerdem erhalten Sie eine Liste aller Fahrdienste, die Sie nutzen können. Um nicht lange auf den Fahrdienst warten zu müssen, ist es besser, einen Dienst aus Ihrem Wohnort zu bestellen.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Fahrdienst haben oder diesen in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an obigen Kontaktdaten des Bezirks Mittelfranken bei "Wo können Sie den Fahrdienst beantragen?".